Willkommen zu Wohnfühlen am Rennweg
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Aktuelles

Erhöhung der Grundsteuer

Auf Grund der durch den Stadtrat beschlossenen Satzung der Stadt Neuhaus am Rennweg über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern (Hebesatzung) vom 24.11.2025 steigt der Hebesatz der Grundsteuer B von 389 v.H. auf 475 von Hundert. Da die Grundsteuer eine umlegbare Kostenart der Betriebskosten ist, betrifft dies auch Sie als Mieter. Die Änderung wird in der Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum des Jahres 2026 ersichtlich. Die Kosten erhöhen sich durch die Steigerung des Hebesatzes um etwa 22,11% durchschnittlich.

 



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